Büchsenschmiere
An diesem Ort befand sich seit Ende des 19. Jahrhunderts ein Polizeigefängnis. Im Volksmund wurde das Gefängnis auch „Büchsenschmiere“ genannt.
Am 6. Oktober 1938 erließ Polen eine Verordnung, wonach bei im Ausland lebenden polnische Staatsbürgern, in ihren Pässen bis zum 30. Oktober 1938 ein Sichtvermerk eingetragen werden muss. Pässe ohne Vermerk wurden ungültig. Ziel der Maßnahmen war es, 50.000 bis 70.000 Juden die polnische Staatsangehörigkeit zu entziehen.
Das nationalsozialistische Deutschland wollte dies verhindern. Verhandlungen zwischen Polen und Deutschland blieben ohne Ergebnis. Die deutschen Behörden entzogen daraufhin allen polnischen Juden die Aufenthaltserlaubnis und verhafteten am 28. Oktober die betroffenen Juden. Die Verhafteten in Stuttgart wurden in das Polizeigefängnis in der Büchsenstraße 37 gebracht, das Gefängnis befand sich an dieser Stelle.
Die verhafteten Juden wurden von hier zum Bahnhof gebracht und in einen versiegelten Zug gesperrt. Aus dem ganzen Reichsgebiet rollten in der Nacht 28./29. Oktober Züge Richtung polnische Grenze. An der Grenze wurden die Menschen von polnischen Kräften aufgehalten. Es waren ca. 15 000 Menschen, die sich somit im Niemandsland befanden. Unter den Deportierten befand sich die Familie des siebzehnjährigen Herschel Grynszpan aus Hannover, der sich in Paris aufhielt. Durch seine Schwester erfuhr Herschel Grynszpan von der Deportation seiner Familie. Daraufhin verübte Grynszpan in der deutschen Botschaft das Attentat auf den Botschaftsmitarbeiter vom Rath, dieser verstarb am 9. November. Herschel Grynszpan wollte mit dem Attentat die Demütigung und schlechte Behandlung seiner Eltern, seiner Verwandten und Freunde rächen. Erst wollte die französische Justiz Grynszpan den Prozess machen. Das verhinderte der Krieg zwischen Deutschland und Frankreich. Nach dem Sieg Deutschlands wurde Grynszpan heimlich in das Gefängnis der Gestapo in Berlin gebracht. 1942 wurde er in das Zuchthaus Magdeburg gebracht und dort „wahrscheinlich ermordet“.